Berufsbegleitend
Weiterbildung Qualifizierungs- chancengesetz
Es gibt natürlich mehrere Gründe Deine Weiterbildung bei uns zu starten: Zertifizierungen bei IHK, META, AWS, Google und Scrum, praxisrelevante Inhalte und engagierte Dozenten aus der Praxis.
Zeitgemäße Weiterbildung
Unsere Dozent:innen kommen direkt aus der Praxis und vermitteln stets aktuelle und Marktrelevante Inhalte.
Neue Skills erlernen
Unsere Kurse und Kursinhalte sind stets an die Anforderungen und das Bedürfnis des Arbeitsmarktes ausgerichtet.
Förderberatung für Ihre Weiterbildung
Gern beraten wir Sie über Fördermöglichkeiten zu Ihrer Weiterbildung neben dem Beruf
Investiere Deine Zeit in Deine Zukunft und nutze deine Chance über das Qualifizierungschancengesetz.
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine Regelung des Bundes, die Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützt, sich weiterzubilden und für die Zukunft des Arbeitsmarktes fit zu machen. Wenn sich Arbeitsprozesse z. B. durch Digitalisierung, Automatisierung oder strukturelle Veränderungen wandeln, sollen Beschäftigte nicht „abgehängt“ werden, sondern gezielt neue Qualifikationen erwerben können – mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Das QZG ist im Wesentlichen eine Weiterentwicklung und Ausweitung der bisherigen Fördermöglichkeiten nach dem SGB III (Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer). Über das Qualifizierungschancengesetz (QZG) können unsere Weiterbildungen für Beschäftigte umfangreich gefördert werden. Je nach Unternehmensgröße und Ausgangssituation übernimmt die Agentur für Arbeit einen großen Teil der Lehrgangskosten (bis zu 100 %) und gewährt Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (bis zu 75 %, in besonderen Fällen bis zu 100 %).
Wer kann sich fördern lassen?
Grundsätzlich können Beschäftigte gefördert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie stehen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (also Arbeitnehmer:innen, keine Minijobs).
Die Weiterbildung ist notwendig, um:
den Arbeitsplatz zu sichern, oder
sich an neue Anforderungen (z. B. Digitalisierung, neue Technologien, veränderte Prozesse) anzupassen, oder
die Beschäftigungsfähigkeit allgemein zu verbessern.
Die Weiterbildung geht über eine reine kurze Einarbeitung hinaus und hat einen gewissen Mindestumfang.
Die Maßnahme und der Bildungsträger sind von der Agentur für Arbeit zugelassen/anerkannt.
Auch ältere Beschäftigte, Geringqualifizierte und Beschäftigte in besonders vom Strukturwandel betroffenen Branchen haben oft erweiterte Förderchancen (z. B. höhere Zuschüsse).
In welcher Höhe wird gefördert? (Stand 2025)
Die genaue Förderquote hängt vor allem von der Betriebsgröße und der Personengruppe ab. Typische Maximalwerte laut Bundesagentur für Arbeit:
Regel-Fördersätze nach Unternehmensgröße
| Unternehmensgröße | Lehrgangskosten (Kurse) | Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
|---|---|---|
| Unter 50 Beschäftigte | bis zu 100 % | bis zu 75 % |
| 50–499 Beschäftigte | i. d. R. 50 %, in bestimmten Fällen bis zu 100 % | bis zu 50 % |
| Ab 500 Beschäftigte | i. d. R. 25 % | bis zu 25 % |
Zusätzlich:
Bis zu 100 % Lehrgangskosten und bis zu 100 % Lohnkostenzuschuss, wenn
jemand keinen Berufsabschluss hat und eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung (z. B. Umschulung, Teilqualifikation) macht.In Betrieben mit unter 500 Beschäftigten können für
Beschäftigte ab 45 Jahren oder Menschen mit Schwerbehinderung ebenfalls bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden.Wenn es eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner gibt (z. B. Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung), können jeweils +5 Prozentpunkte auf Kurskosten- und Lohnzuschuss draufgelegt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden kann zum Beispiel:
Lehrgangskosten (Lehrgangsgebühren, Kurskosten)
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, wenn Beschäftigte während der Weiterbildung freigestellt werden
Bei bestimmten Konstellationen ggf. weitere Nebenleistungen (z. B. Fahrtkosten o. Ä., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind)
Wichtig:
Die Weiterbildung muss strukturierter Unterricht sein (kein reines „Learning by Doing“ im Betrieb) und auf berufliche Qualifikation abzielen.
Wer stellt den Antrag – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Im Regelfall läuft die Förderung über den Arbeitgeber:
Arbeitgeber und Beschäftigte einigen sich, welche Weiterbildung sinnvoll ist.
Der Arbeitgeber nimmt Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf.
Die Agentur prüft:
Eignung der Weiterbildung
Zulassung des Trägers
Fördervoraussetzungen des Betriebes und der/des Beschäftigten
Danach wird entschieden, in welcher Höhe Lehrgangskosten und ggf. Lohnzuschüsse übernommen werden können.
Beschäftigte können sich aber auch selbst bei der Agentur für Arbeit beraten lassen, z. B. um zu klären, welche Fördermöglichkeiten es für sie persönlich gibt.
Welche Rolle spielt die Akademie für digitale Zukunft
Akademie für digitale Zukunft hat Weiterbildungen welche:
auf digitale Kompetenzen und moderne Berufsbilder ausgerichtet sind,
ist AZAV-zertifiziert (wichtig für die Förderung),
sich an Erwachsene im Erwerbsleben richten, die ihre digitalen Skills ausbauen oder neu aufbauen wollen.
Für Teilnehmende bedeutet das:
Wenn die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind, können sie die Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz fördern lassen – die Kosten werden ganz oder teilweise übernommen, und der Arbeitgeber kann für die Freistellung Lohnzuschüsse erhalten.
Für wen ist das QZG besonders interessant?
Beschäftigte, deren Tätigkeiten sich durch Digitalisierung, KI, Automatisierung verändern
Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder mit veralteter Qualifikation
Beschäftigte in Branchen, die stark vom Strukturwandel betroffen sind
Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden gezielt zukunftssicher qualifizieren möchten z.B. im E-Commerce Bereich oder KI Programmierung